top of page

Recht-Tipp: Erbrecht Teil II: Patchworkfamilie

Gabriela Furter

14. März 2024

Erben in einer Patchwork-Familiensituation wird rasch anspruchsvoll. Nehmen wir Mark. Er hat zusammen mit Doris drei Kinder. Mittlerweile ist er zwar noch mit Doris verheiratet, lebt aber seit ein paar Jahren mit Elaine im Konkubinat. Mit Elaine hat Mark ein weiteres Kind.

Stirbt Mark, so erben seine Ex Doris und die vier Kinder. Elaine erhält nichts. Dies deshalb, weil ein Konkubinatspartner nicht als Erbe vorgesehen und ein Ehegatte bis zur Einreichung der Scheidung vor Gericht erbberechtigt ist. Wäre Mark geschieden, so erben die vier Kinder alleine. Mark kann aber mittels letztwilliger Verfügung Elaine als Erbin einsetzen und so zumindest teilweise steuern, an wen sein Nachlass dereinst gehen soll. Nehmen wir an, die drei Kinder von Mark aus erster Ehe sind für Elaine wie eigene Kinder. Sie möchte deshalb, dass alle vier Kinder gleichbehandelt werden. Ohne letztwillige Verfügung erbt bei ihrem Tod aber nur ihr leibliches Kind und die anderen drei Kinder erhalten nichts. Das Erbrecht kennt den Begriff «Patchwork» nicht und Stiefkinder sind nicht erbberechtigt.

 

Es ist deshalb von grosser Wichtigkeit, sich in herausfordernden Familienkonstellationen frühzeitig beraten zu lassen. Es bietet sich nämlich eine Vielzahl an Möglichkeiten. Oft soll der neue Partner abgesichert werden, solange die gemeinsamen Kinder noch klein sind. Oder man möchte alle Familienmitglieder – egal ob verwandt oder nicht – gleichbehandeln. Mit der Erbrechtsrevision wurden die Pflichtteilsanteile kleiner, was bedeutet, dass der Erblasser über eine grössere freie Quote verfügt, die er anderen Personen zukommen lassen kann. So werden beispielsweise die leiblichen Kinder auf den Pflichtteil gesetzt und dafür die Kinder des Partners als Erben mit derselben Quote eingesetzt. Sind die Kinder bereits volljährig, tun sich noch einmal völlig neue Möglichkeiten auf, denn man kann sie an Bord holen und einen Erbvertrag mit der ganzen Familie unterzeichnen. So ist grösstmögliche Flexibilität möglich.


«Recht-Tipp». Hier schreibt lic. iur. Gabriela Furter jeweils in der dritten Ausgabe des Monats über rechtliche Aspekte. Sie führt in Lenzburg die Firma «Notariat Furter & Partner GmbH».

bottom of page