Gabriela Furter
5. Sept. 2024
Wird eine Immobilie verkauft, sieht das Prozedere üblicherweise wie folgt aus: Der Eigentümer verkauft seine Liegenschaft an die Käuferschaft, erhält den Kaufpreis und hat anschliessend mit der Liegenschaft nichts mehr zu tun. Es gibt aber noch andere Möglichkeiten, welche sich insbesondere für Personen im Pensionsalter anbieten. Oftmals möchten ältere Eigentümer noch in ihrem Heim wohnen bleiben, aber die finanziellen Mittel sind knapp und ein Verkauf drängt sich auf. Oder aber die Eigentümer möchten nicht, dass die Immobilie dereinst in den Nachlass fällt bzw. möchten zu Lebzeiten die Liegenschaft an den gewünschten Nachfolger übertragen.
In diesen Situationen bieten sich die folgenden zwei Verkaufsmöglichkeiten an: Einmal das Wohnrecht oder eine Nutzniessung. Die Eigentümer verkaufen ihre Liegenschaft und vereinbaren ein Wohnrecht oder eine Nutzniessung, d.h. sie können nach dem Verkauf weiterhin in ihrer Liegenschaft wohnen bleiben. Neuer Eigentümer ist aber der Käufer. Der Kaufpreis ist tiefer, da noch das Wohnrecht bzw. die Nutzniessung abgegolten wird, aber der Verkäuferschaft stehen nun wieder finanzielle Mittel zur Verfügung. Die zweite Möglichkeit ist das sogenannte «Sale & Lease back», wobei die Eigentümer die Liegenschaft verkaufen und sie sogleich mieten. Die Verkäufer erhalten den vollen Kaufpreis und können den Mietvertrag kündigen, wenn es für sie passt – zum Beispiel wenn ein Umzug in eine Alterswohnung ansteht.
Bei diesen in der Schweiz noch nicht sehr bekannten Arten des Verkaufs gibt es zahlreiche Abstufungen und Möglichkeiten. Je nach persönlicher Situation lohnt es sich, diese Optionen zu prüfen: Ein älteres Paar möchte finanzielle Mittel erhältlich machten für das Reisen und dennoch in der eigenen Liegenschaft wohnen bleiben. Bei einem anderen Paar ist der Ehemann schwer krank und die Eheleute möchten bis zu seinem Tod noch in ihrem Heim bleiben, die Ehefrau ist sich noch unsicher, ob sie später alleine dort leben oder ausziehen möchte; sie möchten jetzt alles regeln und flexibel bleiben.
«Recht-Tipp». Hier schreibt lic. iur. Gabriela Furter einmal pro Monat über rechtliche Aspekte. Sie führt in Lenzburg die Firma «Notariat Furter & Partner GmbH».