Gabriela Furter
28. Nov. 2024
Amokdrohungen und Brandstiftung im Schulhaus – aus aktuellem Anlass handelt diese Kolumne von Jugendlichen und den teilweise gravierenden Folgen von «Lausbubenstreichen».
Ein Graffiti gesprayt, ein Kaugummi geklaut, zu dritt jemanden verprügelt, ein Sexvideo weiter geschickt – schnell ist es passiert, dass Kinder und Jugendliche sowohl haftungs- wie auch strafrechtlich im Fokus stehen. Oder wie eben: Eine lachend an die Wand gekritzelte Amokdrohung, ein brennendes Streichholz in den Papiereimer geworfen – aus Spass wird rasch Ernst. Die Polizei- und Feuerwehreinsätze sowie der Schaden am Gebäude und Ausgaben für hinzugezogene Dritte wie Psychologen summieren sich zu einer grossen Summe. Ganz zu schweigen von der Tragödie, wenn tatsächlich ein Mensch zu Schaden käme. Wer zahlt das?
Sobald ein Kind urteilsfähig ist und die Folgen seines Handelns erkennt und sich entsprechend verhalten kann, ist es auch schadenersatzpflichtig – und nicht etwa die Eltern, sofern diese ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Wenn also ein sechsjähriges Kind mit dem Rad im Quartier jemanden anfährt, haftet es. Wenn ein neunjähriges Kind zündelt und eine Scheune in Brand setzt, haftet es. Nun haben zwar die meisten Kinder kein eigenes Vermögen, sind aber in einer Haftpflichtversicherung der Eltern miteingeschlossen. Die Haftpflichtversicherung zahlt jedoch zum Beispiel bei vorsätzlicher Brandstiftung oft nicht. Hier kann die Familie nur auf die Kulanz der Versicherung hoffen. Im schlimmsten Fall hat das Kind hunderttausende Franken Schulden.
Neben der Haftungsfrage stellt sich auch die Schuldfrage: Die Jugendstaatsanwaltschaft schaltet sich ein. Es können sowohl Schutz- wie auch Strafmassnahmen angeordnet werden. Schutzmassnahmen beinhalten beispielsweise sozialpädagogische Betreuung, ambulante Behandlungen oder die Unterbringung in einer Erziehungseinrichtung. Strafen können ein Verweis sein, eine Verpflichtung zu einer persönlichen Leistung, Bussen oder gar Freiheitsentzug. Je nach Strafe erfolgt auch ein Eintrag im Strafregister.
«Recht-Tipp». Hier schreibt lic. iur. Gabriela Furter jeweils einmal pro Monat über rechtliche
Aspekte. Sie führt in Lenzburg die Firma «Notariat Furter & Partner GmbH».