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Recht-Tipp: SchKG Teil III: Privatkonkurs

Gabriela Furter

17. Jan. 2024

Was tun, wenn der Schuldenberg immer grösser wird und absehbar ist, dass man die Schulden nicht wird zurückzahlen können? Wenn Betreibung um Betreibung in der Post ist? Nicht nur Unternehmen können Konkurs gehen, auch eine natürliche Person kann sich bei Gericht für zahlungsunfähig erklären lassen. Der Sinn dahinter ist, der überschuldeten Person einen Neuanfang zu ermöglichen.

Damit ein Privatkonkurs eröffnet wird, muss man zunächst nachweisen, dass man überschuldet ist. Dann muss der Versuch einer privaten Schuldenbereinigung gescheitert sein, das heisst, man hat vergeblich versucht, mit den Gläubigern zu vereinbaren, dass man später zahlen kann. Weiter hat man sein Budget zu zeigen und zu beweisen, dass das Budget ausreicht, um zu leben, ohne neue Schulden zu generieren. Das Gerichtsverfahren für die Eröffnung des Privatkonkurses kostet ungefähr 4000 Franken.


Sofern alle genannten Bedingungen erfüllt sind, eröffnet der Richter den Privatkonkurs. Ähnlich wie bei einer Pfändung werden alle pfändbaren Vermögenswerte verwertet, um die Schulden zu tilgen. Während eines Privatkonkurses werden alle laufenden Lohnpfändungen und Betreibungen unterbrochen. Im Vergleich zur Pfändung steht der Schuldner bei einem Privatkonkurs besser da – denn er kann frei über sein Einkommen verfügen, während jemand mit einer Lohnpfändung auf das Existenzminimum gesetzt ist.


Können durch die Verwertung nicht sämtliche Forderungen gedeckt werden, bleiben diese Schulden bestehen und die Gläubiger erhalten sogenannte Verlustscheine. Ein Verlustschein verleiht einem Gläubiger das Recht, die Schulden einzufordern, sobald der Schuldner zu neuem Vermögen gekommen ist.


Nach einem Privatkonkurs hat die betroffene Person folglich keine neuen Betreibungen zu fürchten, sofern sie keine neuen Schulden macht. Die alten Schulden sind erst dann zurückzuzahlen, wenn man zu Vermögen gekommen ist. Damit ist ein Neuanfang ohne Betreibungsdruck gewährleistet.


«Recht-Tipp». Hier schreibt lic. iur. Gabriela Furter jeweils in der dritten Ausgabe des Monats über rechtliche Aspekte. Sie führt in Lenzburg die Firma «Notariat Furter & Partner GmbH».

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