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Recht-Tipp: Vorsorge Teil II: Patientenverfügung

Gabriela Furter

6. Juni 2024

Die Patientenverfügung ist ein bedeutendes Instrument, um in erster Linie medizinische Behandlungswünsche für den Ernstfall festzulegen.

Angenommen, jemand befindet sich aufgrund eines schweren Unfalls oder einer Erkrankung im künstlichen Koma und ist daher nicht mehr in der Lage, den eigenen Willen zu äussern. Ohne Patientenverfügung darf zunächst der Ehegatte entscheiden, ob beispielsweise eine Operation noch durchgeführt wird oder nicht. Ist die betroffene Person nicht verheiratet, entscheidet der Lebenspartner, sofern man zusammenwohnt. Gibt es auch einen solchen nicht, entscheiden die Kinder. Ist jemand kinderlos, entscheiden die Eltern und falls diese vorverstorben sind, die Geschwister. Erst wenn auch keine solchen vorhanden sind, wird von der Erwachsenenschutzbehörde ein Beistand eingesetzt.

 

Nun gibt es bei dieser Konstellation zahlreiche Schwierigkeiten: Beispielsweise ist die Ehefrau zwar entscheidungsberechtigt, die gemeinsamen Kinder sind sich aber sicher, dass ihr Vater sich gewünscht hätte, man würde die lebenserhaltenden Maschinen abschalten. So kommt es in einer ohnehin schlimmen Situation zu Zerwürfnissen. Die liebsten Menschen streiten sich darüber, was die betroffene Person wohl gewollt hätte und wer jetzt darüber entscheiden darf. Die meisten von uns sprechen ja nicht täglich über solch schwierige Themen mit unseren Liebsten. Mit einer Patientenverfügung kann diese Problematik massiv entschärft werden. Darin steht, welche medizinischen Massnahmen wann gewünscht werden und wer entscheiden soll.

 

Von grosser Wichtigkeit ist, dass nahestehende Personen über das Vorhandensein einer Patientenverfügung informiert sind; bestenfalls verfügen sie über eine Kopie.

 

Eine Patientenverfügung kann von Hand oder per Computer geschrieben werden; sie muss datiert und von Hand unterzeichnet sein. Es gibt ganz verschiedene Formen der Ausgestaltung – von ganz simpel bis zu sehr detaillierten Regelungen von einzelnen Behandlungen.


«Recht-Tipp». Hier schreibt lic. iur. Gabriela Furter  jeden Monat über rechtliche Aspekte. Sie führt in Lenzburg die Firma Notariat Furter & Partner GmbH.

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